AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lukas Winter Industrial Design

 

 

Winter & Herr GBR

Büro für Industrialdesign, Mediendesign & 3D Keramik Printing

Brandenburgstr. 25, 88400 Biberach

 

www.lukas-winter.com

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+49 (o) 151 58 14 90 21

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für alle Verträge über Leistungen und Erzeugnisse zwischen der Winter & Herr GbR und dem Auftraggeber (Kunden). Verwendet der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche abweichende oder entgegenstehende Klauseln enthalten sind die AGB´s der Winter & Herr GbR maßgebend. Wird von den AGB´s der Winter & Herr GbR abgewichen ist dies nur mit schriftlicher Vereinbarung gültig.

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Jeder Auftrag, welcher der Winter & Herr GbR erteilt wurde ist ein Urheberwerksvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign, andere gestalterisch- künstlerische Arbeit oder Erzeugnisse gerichtet ist.

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist überträgt die Winter & Herr GbR nur ein einfaches Nutzungsrecht für den jeweiligen erforderlichen Zweck an den Auftraggeber. Eine Übertragung der Nutzungsrechte, durch den Auftraggeber an Dritte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Winter & Herr GbR zulässig. Die Nutzungsrechte gehen erst nach Begleichung der gesamten zu zahlenden Vergütung an den Auftraggeber über.

Alle Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

 

Die Auflagen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, zwischen den Parteien, wenn die notwendigen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind. Daher stehen der Winter & Herr GbR die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu

 

Alle Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen dürfen weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden. Auch die Änderung von Teilen oder die Nachahmung ist unzulässig, außer die Winter & Herr GbR stimmt einer Änderung ausdrücklich zu. Bei Verstoß dieser Bestimmungen ist die Winter & Herr GbR berechtigt eine Vertragsstrafe, in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung, zu verlangen. Die ohnehin vereinbarte Vergütung ist dessen ungeachtet zu begleichen.

 

Die Winter und Herr GbR hat das Recht als Urheber des Produktes bei Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen genannt zu werden. Bei Verstoß dieser Bestimmungen ist die Winter & Herr GbR berechtigt eine Vertragsstrafe, in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung, zu verlangen.

 

Wird dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht für Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen gesondert eingeräumt, darf es nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Bei Verstoß dieser Bestimmungen ist die Winter & Herr GbR berechtigt eine Vertragsstrafe, in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung, zu verlangen.

 

Mitwirken, Weisungen oder Vorschläge durch den Arbeitgeber oder von Ihm beauftragte Personen haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Auch ein Mitturheberrecht ist ausgeschlossen.

 

Gestaltungsfreiheit

 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Künstlerische, kreative Gestaltung kann nicht reklamiert werden. Verlangt der Auftraggeber Änderungen, ist der Mehr- aufwand entsprechend zu vergüten.

 

Wird die geplante Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber verzögert kann die Winter & Herr GbR eine entsprechende Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Werden dem Designer Vorlagen, Entwürfe oder Daten zur Verfügung gestellt, versichert der Auftraggeber, dass er Rechteinhabern dieser Unterlagen ist und dazu berechtigt, diese zu verwenden und weiter zu geben. Die Winter & Herr GbR wird von allen Ersatzansprüchen Dritter Freigestellt wenn der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung handelt. Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und er das geprüft hat.

 

Vergütung

 

Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen orientiert sich die Vergütung am Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung)

 

Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist bereits die Anfertigung von Entwürfen kostenpflichtig. Alle Vergütungen sind Nettobeträge und sind zuzüglich der gesetzlichen Steuern zu zahlen.

 

Bei Änderung oder Umarbeitung von Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen wird der Mehraufwand gesondert berechnen und Vergütet.

 

Im Rahmen der Auftragserfüllung ist die Winter & Herr GbR berechtigt, Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt der Winter& Herr GbR eine entsprechende Vollmacht und entlässt die Winter und Herr GbR aus allen Verbindlichkeiten, die in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Kostenübernahme der Fremdleistungen.

 

Die Kosten für spezielle Materialien und andere Erzeugnisse, so wie Reisekosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang der Auftragserfüllung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen und der Winter & Herr GbR zu erstatten. Bei Abweichungen sind gesonderte Regelungen zu treffen.

 

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

 

Sämtliche Leistungen der Winter & Herr GbR, die für den Auftraggeber erbracht wurden sind kostenpflichtig und, wenn nicht anders vereinbart, nach Abnahme zu erbringen. Die Winter und Herr GbR hat im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen oder ästhetischem Empfinden verweigert werden.

 

Rechnungen der Winter & Herr GbR sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

 

Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflicht

 

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die erbrachten Leistungen, Urheberrechte und gelieferten Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen Eigentum der Winter & Herr GbR.

 

An Modellen, Originalen Entwürfe und Ausarbeitungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt und sind daher an die Winter und Herr GbR zurückzugeben. Werden diese nicht mehr vom Auftraggeber für die Ausübung seiner Nutzungsrechte benötigt müssen dies Unbeschädigt an die Winter & Herr GbR zurückgegeben werden. Der Transport der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verlust und ersetzt kosten die für eine Restaurierung oder Wiederherstellung anfallen.

 

Daten, Daten Sicherheit

 

Die Winter & Herr GbR haftet - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Verlust, Beschädigung, Mängel von Daten, oder bei Schäden, die durch Digitale Sicherheitslücken entstehen. Dies gilt für alle Daten (Digital u. Analog), die in Zusammenhang mit dem Auftraggeber oder Dritten stehen. Die Winter & Herr GbR wendet einfache übliche Maßnahmen an, um die Daten des Auftraggebers vor Missbrauch oder Beschädigung zu schützen, ein Anspruch seitens des Auftraggebers ist jedoch ausgeschlossen. Sind vom Auftraggeber Sicherheitsstandards oder Geheimhaltung gewünscht sind darüber gesondert Regelungen zu treffen.

 

Digitale Entwürfe müssen nicht an den Auftraggeber herausgegeben werden. Wenn der Auftraggeber Digitale Daten (2D/3D Daten, Programme, ect.) wünscht, ist darüber eine gesonderte Regelung zu treffen und entsprechend zu Vergüten. Daten welche von der Winter & Herr GbR an den Auftraggeber weiter gegeben wurden dürfen nur mit Zustimmung der Winter & Herr GbR verändert oder an dritte weiter gegeben werden.

 

Entwurfs Korrektur, Produktionsüberwachung

 

Der Prototyp ist vor Beginn einer Serienfertigung bzw. Markteinführung mit dem Designer abzustimmen.

Ist eine Produktionsüberwachung von seitens der Winter & Herr GbR gewünscht sind darüber gesonderte Regelungen zu treffen. Wird die Winter und Herr GbR mit der Produktionsüberwachung beauftragt werden Entscheidungen nach eigenem Ermessen getroffen, die Winter & Herr GbR ist Weisungsbefugt.

 

 

Haftung

 

Die Winter & Herr GbR und deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Winter & Herr GbR haftet nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangene Gewinne.

 

Die Winter & Herr GbR übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben wurden. In diesem Zusammenhang kann die Winter & Herr GbR nur als Vermittler herangezogen werden.

 

Werden Subunternehmer, Dritte von der Winter & Herr in Zusammenhang des Auftraggebers beauftragt, tritt die Winter & Herr GbR alle Ansprüche ( Schadensersatz-, Gewährleistungs-, sonstige Ansprüche) an den Auftraggeber ab. Kommt es zu Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber die abgetretenen Ansprüche zuerst bei den Subunternehmern durchzusetzen. Trägt der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung für Handlungen der Winter & Herr GbR gegenüber Dritten, stellt er die Winter& Herr GbR von allen Ansprüchen frei und trägt die Kosten bei einer Rechtsverfolgung.

 

Für alle Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen für die der Auftraggeber eine Freigabe erteilt übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit, Maßhaltigkeit, Funktionsfähigkeit, Produktionsfähigkeit, Ausführbarkeit für eine Realisierung.

 

Die Winter & Herr GbR übernimmt keine Haftung für die Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen. Sind gesetzliche Regelungen, Normen oder andere Vorschriften einzuhalten, sind diese vom Auftraggeber einzuhalten, zu prüfen und durchzusetzen.

 

Die Winter & Herr GbR übernimmt keine Haftung für markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit oder Neuheit der Arbeiten, Erzeugnisse, Entwürfe, Entwicklungen, Unterlagen und Ausarbeitungen.

 

Schlussbestimmungen

 

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Winter & Herr GbR. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Ist eine der vorrangegangenen Bedingungen unwirksam wird diese durch eine Gesetzliche Bestimmung ersetzt. Dies berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.